28. Oktober 1810 in Preußen

28. Oktober 1810 in Preußen

Heute vor 211 Jahren

In Großbritannien wurde sie bereits 1796 eingeführt, erstmals in Deutschland 1807 durch die Fürstlich Isenburgische Regierung für Offenbach am Main und als Staatssteuer schließlich auch am heutigen Tag in Preußen: Die Hundesteuer. Bereits im Mittelalter mussten hörige Bauern das „Hundekorn“ bezahlen, wenn sie sich Hunde hielten, die nicht etwa im Rahmen der Frondienste für die Jagd bereitzuhalten waren. Nun kommt also die Hundesteuer auch in Preußen. König Friedrich Wilhelm III. erlässt das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxussteuern“, in dem neben Hunden u.a. auch Katzen, Vögel, Pferde besteuert werden. Der Grundgedanke ist einfach: Wer sich Tiere zum Vergnügen leisten kann, kann dafür in einer schwierigen Zeit auch eine Sonderabgabe leisten. Gleichzeitig bekommt man den Überblick über die Zahl der Hunde. Ausgenommen sind natürlich Hunde, die als Gebrauchstiere z.B. Herden hüten, als Wachhunde dienen oder im Rahmen eines Gewerbes gehalten werden. Wer die Steuer bezahlt, bekommt natürlich auch eine Hundemarke fürs Halsband. Ab 1829 dürfen die Stadtgemeinden in Preußen die Steuer selbst einziehen – sie wird dann z.B. für die Pflasterung der Bürgersteige zweckgebunden verwendet. 1830 leben in Berlin 6000 durch die Steuer erfasste Hunde, 1850 schon 10 000, die über 20 000 Reichstaler in die Stadtkasse spülen. Heute sind es deutlich über 100 000 Hunde und die Hundesteuer erbringt über 11 Millionen Euro – nur in Berlin…

Quelle: https://www.preussen.de