Dieses Dokument widerlegt die Behauptung, der deutsche Kaiser Wilhelm II. habe auf rechtmäßige Weise abgedankt und die Hohenzollern seien in der Folge abgefunden worden: Im Jahr 1931 sieht sich Wilhelm II. nach wie vor als Seine Majestät der Kaiser und König und er unterzeichnet, im Gegensatz zu der gefälschten Abdankungsurkunde, entsprechend mit Wilhelm I.R. für...
Author: VHD1
Rechtszustand der Militärdiktatur unter Oberbefehl des Kaisers
Zu den militärischen Rechten des Kaisers zählt die Reichsverfassung, die Befugnis desselben, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären. Diese Bestimmung findet sich in dem IX. Abschnitt der Reichsverfassung, welcher die Überschrift „Reichs-Kriegswesen“ trägt, und nach dem Wortlaut der norddeutschen Bundesverfassung war diese Befugnis nicht...
Von der Suspension einzelner Rechte der Staatsbürger im Belagerungszustand
Die Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt im Artikel 68, dass dem Kaiser das Recht zusteht, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären, und dass bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes dafür die Vorschriften...