Vor uns liegt eine der größten Aufgaben der Menschheitsgeschichte. Wir müssen einen Staat, der seit über 100 Jahren handlungsunfähig im Dornrößchenschlaf liegt, reorganisieren. Dafür müssen alle gültigen Gesetze gesammelt, gesichtet und aufgearbeitet werden. Das ist die Aufgabe der VHD-Kollegien. Hier werden einige Ausarbeitungen veröffentlicht.
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Der Reichstag ist seit 1871 das Parlament des Deutschen Reiches. Schon im Norddeutschen Bund hatte das Parlament denselben Namen und dieselbe Position im politischen System. Der Reichstag verkörpert neben dem Kaiser die
Einheit des Reiches als ein unitarisches Organ. Die Stellung des Reichstags im Deutschen Reich ist eine ganz ähnliche wie die der Landtage in den Einzelstaaten.
Der Reichstag ist verfassungsrechtlich ein Organ des Reichs, politisch eine Vertretung der Regierten gegenüber dem Bundesrat und dem Kaiser, hat die Interessen der Gesamtheit wahrzunehmen. Deshalb bestimmt Artikel 29 der
Reichsverfassung: „Die Mitglieder des Reichstages sind Vertreter des gesamten Volkes und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden.“
Er hat seither die fortschrittlichsten Wahlgesetze. Eine Wahlperiode beträgt fünf Jahre (vormals drei Jahre). Wählen dürfen grundsätzlich alle Deutschen ab 25 Jahren, mit Einschränkungen zum Beispiel für Entmündigte.
Der Reichstag tagte auch während des Ersten Weltkrieges. In der Novemberrevolution ab dem November 1918 verhinderte jedoch der Rat der Volksbeauftragten eine weitere Reichstagssitzung. Somit fand die letzte Sitzung am 26. Oktober 1918 statt. Der vorläufige unrechtmäßige Nachfolger des kaiserzeitlichen Reichstags wurde die Weimarer Nationalversammlung ab 6. Februar 1919.
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