Das Wahlrecht im Deutschen Reich 1871.

Was ist der grundlegende Unterschied zwischen den Wahlen in der BRD und den Wahlen im Deutschen Reich?

Antwort von Sascha:
Also der grundlegende Unterschied besteht eigentlich in der Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes, das Bundesverfassungsgericht hat 2012 (Quelle: 1) das letzte Mal das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, das hat ganz einfach damit zu tun dass die Wahlen unmittelbar sein müssen, das sind die sogenannten Verfassungsgrundsätze, diese stehen im Strafgesetzbuch (StGB) §92 (Quelle: 2).
„Unmittelbar“ bedeutet ich stimme für einen Kandidaten und der Kandidat der meine Stimme bekommen hat, der kommt dann letztendlich ins Parlament. Jetzt ist es so dass wir in der Bundesrepublik die Praxis der sogenannten Wahllisten haben, das kennt ihr alle als Zweitstimme, also die Erststimme ist für den Kandidaten und die Zweitstimme für die Partei und anhand dieser Wahllisten entscheidet dann diese Partei welchen Kandidaten sie mit deiner Stimme ins Parlament schicken will, da ist die Unmittelbarkeit der Wahl also nicht mehr gegeben.
Deswegen ist das Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, mehr als einmal übrigens, als verfassungswidrig erklärt worden.

So, das heißt dass alle Bundestagswahlen die jetzt stattfinden sind verfassungswidrig.
Genau an dieser Stelle besteht der eigentliche Unterschied im Wahlrecht des Reiches und der Bundesrepublik, nämlich dass es im Reich tatsächlich so ist dass die Wahlen unmittelbar stattfinden, das heißt, man gibt seine Stimme einem Kandidaten und der Kandidat kommt dann bei entsprechender Stimmmehrheit in dem Wahlbezirk in den Reichstag, da ist nichts dazwischen geschaltet.
Heute ist es wirklich so, ich glaube wir haben es auch mal dargestellt in einem “Wissen ist eine Holschuld”-Video, du schenkst deine Stimme einer Partei und die gucken dann wen sie mit deiner Stimme ins Parlament schicken wird.
Das hat mit Unmittelbarkeit nichts zu tun und mit direkt gewählten Volksvertretern auch nicht, also wenn man es unter diesem Aspekt sieht, dann ist das Reich an dieser Stelle ein klein bisschen demokratischer, als die Bundesrepublik in Deutschland.

Quellen:
(1) Urteil vom 25. Juli 2012 – 2 BvF 3/11:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf0
00311.html


(2) Strafgesetzbuch (StGB) §92:
https://dejure.org/gesetze/StGB/92.html

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