Heute vor genau 150 Jahren Hohenschwangau den 30. November 1870: „Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Fürst! Freundlich lieber Bruder und Vetter! Nach dem Beitritte Süddeutschlands zum deutschen Verfassungsbündnis werden Ew. Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesamtinteressen des...
Tag: Deutsches Reich
Rechtszustand der Militärdiktatur unter Oberbefehl des Kaisers
Zu den militärischen Rechten des Kaisers zählt die Reichsverfassung, die Befugnis desselben, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären. Diese Bestimmung findet sich in dem IX. Abschnitt der Reichsverfassung, welcher die Überschrift „Reichs-Kriegswesen“ trägt, und nach dem Wortlaut der norddeutschen Bundesverfassung war diese Befugnis nicht...
Von der Suspension einzelner Rechte der Staatsbürger im Belagerungszustand
Die Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt im Artikel 68, dass dem Kaiser das Recht zusteht, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären, und dass bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes dafür die Vorschriften...